Banner - ebk Reinheim - Energieberatung Kronfeld, Reinheim - Home
Bild/Logo
Sie befinden sich hier: >> Leistungen >> >>

Energieausweis für Gewerbe und Unternehmen

Ausstellen von Energieausweisen
nach EnEV 2009 (Verbrauch / Bedarf)
   
Mit Inkrafttreten der EnEV 2007 bekamen Mieter und Käufer von Gebäuden das Recht, vom Vermieter oder Verkäufer einen Energieausweis zu fordern. Der Energieausweis bewertet die energetische Qualität von Gebäuden und bietet so dem Interessenten die Möglichkeit, die zu erwartenden Energiekosten in seine Kalkulation aufzunehmen. Dadurch dass alle Bedarfsberechnungen unter Normbedingungen erfolgen, soll eine energetische Vergleichbarkeit von Gebäuden ermöglicht werden.
Man differenziert zwischen bedarf- und verbrauchsorientierten Energieausweisen. Auch werden unterschiedliche Anforderungen an Wohn- und Nichtgebäude gestellt. Der Energieausweis soll nach und nach in den Bestand eingeführt werden. In der EnEV 2009 § 16-21 ist festgesetzt, ab wann für welche Gebäude die Pflicht dazu besteht.
Die Aussagefähigkeit des Verbrauchsausweises ist wegen der hohen Einflüsse durch den Nutzer geringer als die Aussagekraft des Bedarfsausweises über die energetische Qualität eines Gebäudes. Die Erstellung ist wesentlich schneller und unkomplizierter als die Erstellung eines Bedarfsausweis. Ein Bedarfsausweis setzt eine exakte und umfassende Bauaufnahme voraus. Die Werte zwischen dem berechneten Energiebedarf und dem gemessenen Verbrauch können sich stark voneinander unterscheiden, ohne dass ein Fehler vorliegen muss. Aussagen aus diesem Abgleich von Bedarf und Verbrauch zu gewinnen, ist die Aussage eines engagierten Energieberaters.
Der Bedarfsausweis schafft durch die genaue Berechnung die Voraussetzungen und Grundlagen zur Erstellung von Vorschlägen und Varianten zur Modernisierung. In einer  erweiterten Energieberatung vor Ort können die Modernisierungsvorschläge weiter ausgeführt und konkretisiert werden. Energetische Sanierung steigert die Wohnqualität und senkt die Energiekosten.
Zur Berechnung des Energiebedarfes wird ein professionelles und aktuelles EDV – Wärmebilanzprogramm ( aktueller Marktführer ) eingesetzt.
Für weitere Informationen können wir gerne einen „ersten kostenfreien Termin“ vereinbaren. Rufen Sie uns an.
Zum Abschluss ein Zitat vom Bundesbauminister Tiefensee
„Unsere Neubauten müssen zukünftig noch höhere Energiestandards erreichen und auch bei den Gebäuden im Bestand müssen wir noch besser werden. Deshalb werden wir nach der Einführung der Energieausweise im nächsten Jahr die Standards der EnEV in einem zweiten Schritt anheben: Bei Neubauten muss die Energiebilanz um bis zu 30% besser werden. Gleiches soll für Gebäude im Bestand gelten, wenn sie umfangreicher modernisiert werden. Wir setzen auf eine Kombination unterschiedlicher Instrumente, auf Transparenz wie beim Energieausweis, Anreize durch das CO² - Gebäudesanierungsprogramm und ehrgeizige Ziele.“
Der erste Schritt zur weiteren Anhebung des energetischen Gebäudebestands, die von Wolfgang Tiefensee geforderte Verbesserung der Energiebilanz um 30% ist  mit der EnEV gegeben.
 
Quelle: Schulungsunterladen TU Darmstadt „ Wohngebäude im Bestand“